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Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Sun on Cue GbR, Straßburger Straße 77, 22049 Hamburg, insbesondere für Konzeption, Skripte, Foto- und Videoproduktion und Schnitt.

(2) Sie gelten gegenüber Verbraucher*innen (§ 13 BGB) und Unternehmer*innen (§ 14 BGB). Regeln, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn die Sun on Cue GbR im Angebot auf sie hinweist und die Auftraggeber*in das Angebot annimmt.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber*in gelten nur, wenn die Sun on Cue GbR ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

(5) Die AGB gelten auch für alle Fotos, Videos und sonstigen Arbeitsergebnisse, die die Sun on Cue GbR der Auftraggeber*in überlässt, gleich in welcher Form oder Bearbeitungsstufe.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungen

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftraggeber*in das Angebot der Sun on Cue GbR annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.

(2) Ein Drehtag umfasst acht Stunden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

(3) Die Sun on Cue GbR liefert die vereinbarten fertigen Fotos und Videos. Rohmaterial, Projektdateien und andere Zwischenstände gibt sie nur heraus, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Die Herausgabe wird dann gesondert vergütet.

§ 3 Gestaltung, Korrekturen und Mängel

(1) Die Sun on Cue GbR setzt das vereinbarte Konzept in eigener künstlerischer und technischer Verantwortung um, insbesondere bei Bildgestaltung, Aufnahmeorten, Licht, Kamera und Schnitt. Wünsche der Auftraggeber*in berücksichtigt sie im Rahmen des vereinbarten Konzepts.

(2) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten. Weitere Änderungswünsche setzt die Sun on Cue GbR nach Absprache um und berechnet sie nach Aufwand.

(3) Bei Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Firmenfeiern kann die Sun on Cue GbR nicht garantieren, dass alle Anwesenden oder jeder einzelne Moment aufgenommen werden. Auf Wunsch bemüht sie sich darum, soweit es möglich ist.

(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

§ 4 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Urheber der Fotos und Videos sind die Personen, die sie geschaffen haben. Die Nutzungsrechte daran räumt die Sun on Cue GbR ein.

(2) Die Auftraggeber*in erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den im Angebot vereinbarten Zweck, also für die dort genannten Kanäle und Medien. Verbraucher*innen erhalten es, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur für private Zwecke.

(3) Jede Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht, zum Beispiel auf weiteren Kanälen, in anderen Medien oder in bezahlter Werbung, bedarf der vorherigen Zustimmung der Sun on Cue GbR und wird gesondert vergütet.

(4) Die Auftraggeber*in darf die Nutzungsrechte nur mit Zustimmung der Sun on Cue GbR auf Dritte übertragen oder Dritten einräumen. Dienstleister*innen, die im Auftrag der Auftraggeber*in deren Kanäle betreuen, dürfen die Inhalte im vereinbarten Umfang für sie veröffentlichen.

(5) Ausschließliche Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart werden und kosten einen Aufschlag auf das Grundhonorar.

(6) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeber*in über.

(7) Bearbeitungen der Fotos und Videos, zum Beispiel neue Schnittfassungen, Montagen oder Veränderungen mit elektronischen Hilfsmitteln, sind nur mit vorheriger Zustimmung der Sun on Cue GbR zulässig. Erlaubt sind das Zuschneiden auf die Formate der vereinbarten Kanäle sowie Untertitel und Texteinblendungen.

(8) Bei Veröffentlichungen nennt die Auftraggeber*in die Sun on Cue GbR als Quelle, auf Social Media durch eine Markierung von @sunoncue, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Eigenwerbung

(1) Die Sun on Cue GbR darf Fotos und Videos aus einem Auftrag zur Eigenwerbung nutzen, etwa auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen, wenn die Auftraggeber*in zugestimmt hat. Sind Personen erkennbar, ist außerdem deren Einwilligung erforderlich.

(2) Die Auftraggeber*in kann ihre Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Sun on Cue GbR entfernt die Inhalte dann aus ihren Kanälen und verwendet sie nicht weiter.

§ 6 Vergütung, Nebenkosten und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.

(2) Anzahlungen sind zu leisten, wenn und wie sie im Angebot vereinbart sind. Die restliche Vergütung ist mit Übergabe der fertigen Arbeitsergebnisse fällig.

(3) Nebenkosten und Auslagen, zum Beispiel für Drehgenehmigungen, Location-Mieten, Requisiten, Reise- und Übernachtungskosten, trägt die Auftraggeber*in, wenn sie im Angebot genannt oder vorher mit ihr abgestimmt wurden. Für Drehorte, die mehr als 50 km von Hamburg entfernt sind, fallen Fahrtkosten laut Angebot an.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Termine

Kann die Sun on Cue GbR einen vereinbarten Termin aus Gründen nicht wahrnehmen, die sie nicht zu vertreten hat, zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, haftet sie nicht für daraus entstehende Schäden. Sie bietet dann einen Ersatztermin an. Kommt keiner zustande, erstattet sie bereits gezahlte Beträge für Leistungen, die sie nicht erbracht hat.

§ 8 Mitwirkung und Rechte Dritter

(1) Die Auftraggeber*in sorgt dafür, dass sie über die erforderlichen Rechte an Orten, Räumen, Gegenständen und Materialien verfügt, die sie für die Produktion bereitstellt, und dass Personen, die auf ihre Veranlassung aufgenommen werden, eingewilligt haben.

(2) Sie stellt die Sun on Cue GbR von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen.

§ 9 Haftung

(1) Die Sun on Cue GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Auftraggeber*in regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Diese Regeln gelten auch für Gegenstände und Vorlagen, die die Auftraggeber*in der Sun on Cue GbR überlässt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher*innen

Schließen Verbraucher*innen einen Vertrag mit der Sun on Cue GbR ausschließlich per E-Mail, Telefon oder auf einem anderen Fernkommunikationsweg oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten sie mit dem Angebot. Soll die Sun on Cue GbR schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen, etwa weil der Drehtermin in diese Zeit fällt, muss die Auftraggeber*in dies ausdrücklich verlangen.

§ 11 Gerichtsstand für Unternehmer*innen

Ist die Auftraggeber*in Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Hamburg.

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